Impressum
Thai
Royal Hotel - Restaurant - Karaokebar
Hohenzollernring 46
50672 Köln
Tel.: (0 22 1) 59 81 34 - 0
Fax: (0 22 1) 59 81 34 - 98
E-Mail: info@thairoyal.de
Internet: www.thairoyal.de
Azarnia & Shokri GbR
Am Bollwerk 1-5
50667 Köln
Tel.: (0 22 1) 59 81 34 - 0
Fax: (0 22 1) 59 81 34 - 98
Aufsichtsbehörde:
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brand-Platz 3
50679 Köln
Finanzamt
Köln Mitte
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BLZ: 370 501 98
Konto: 32 00 22 22
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darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Urheberrechte sind zu beachten.
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sowie die Art der Darstellung. Downloaden erfolgt auf eigene Gefahr. Für
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3. Links
Sofern sich auf den
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dass er keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der gelinkten
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allen Inhalten aller gelinkten Seiten dieser Homepage und wir machen uns
deren Inhalt nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Gast!
Wir sind sehr bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm
wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen
wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie
uns gegenüber haben.
Wir bitten Sie deshalb die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu beachten, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln
und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihren
Buchungen anerkennen.
I. Vertragsschluss
1.
Der Vertrag ist abgeschlossen sobald die Zimmer, Räume oder sonstige
Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen
nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
2.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel
– AGBs, AGB’s des Kunden werden nicht anerkannt.
3.
Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Einwilligung des Hotels.
4.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom
Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der
Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für
den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht
innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch
macht.
6.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des
Gläubigers (Gast) sechs Monate ab dem Zeitpunkt indem der Vertrag
abgeschlossen wurde.
II. An- und Abreise
1.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Zimmerbezug am Anreisetag nicht
vor 15:00 Uhr möglich. Die Zimmerabgabe hat bis spätestens 11:00
Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann der Gläubiger (Hotel)
bis 18:00 Uhr 60% des vollen Logisbetrages dem Schuldner (Gast) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Schuldner steht es frei nachzuweisen,
dass dem Gläubiger kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
2.
Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages
bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden.
Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart
wurde.
III. Preise und Leistungen
1.
Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben
sich aus der Reservierungsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht
bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehändigten
Preise. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer ein.
Der Kunde ist verpflichtet,
die für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.
Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern
sich die vereinbarten Preise entsprechend.
3.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Zimmer-
bzw. Raumbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%
anheben.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
IV. Zahlung & Rechnung des Hotels
1.
Für die Reservierung kann vom Hotel oder danach eine angemessene
Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der
Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
2.
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Frist von 14 Tagen
ohne Abzug zu zahlen. Der Frist beginnt mit dem Datum des Poststempels.
3.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%
über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel
nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden
nachweist.
4.
Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe
von 10 € erhoben.
5.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Hotels,
auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen
kreditieren und/ oder auf Grund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen
erst später fällig werden.
6.
Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen
sind nicht möglich.
7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
V. Rücktritt des Kunden
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine solche Zustimmung
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4.
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 80% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
60% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionierungsarrangements
zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der dem Hotel entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Pauschale ist.
VI. Nichtinanspruchnahme
durch den Kunden
1.
Der Schuldner (hier Gast) hat jegliche Stornierung und Verspätung
bis 18:00 Uhr am Anreisetag zu melden, es sei denn es ist anders vereinbart.
Kommt der Schuldner dieser Pflicht nicht nach, so muss er dem Hotel den
Gesamtpreis also 100% der Aufenthaltskosten leisten.
2.
Bei Messebuchungen gelten gesonderte
Stonofristen. Die längste Frist beträgt 45 Tage vor Anreisetag
und die kürzeste 20 Tage. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird
bis 7 Tage vor Anreise eine Mindeststornogebühr von 80% und danach
100% des Gesamtlogispreises berechnet.
3.
Eine Stornierung und andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
4.
Dem Hotel steht es frei Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
VII. Rücktritt des Hotels
1.
Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem vereinbarten Rücktrittstermin
gemäß V. 2 seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt
nicht verzichtet.
2.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.
Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
• Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden
• Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist.
4.
Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.
Durch einen Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten des Hotels.
VIII. Haftung des Hotels
1.
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel oder Störungen, die außer
im Leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2.
Das Hotel haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB. Seine Haftung
ist jedoch für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen
bzw. –beauftragten auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
dieser Person beschränkt.
3.
Für Wertgegenstände, die der Kunde mit sich bringt und sie wegen
seines fahrlässigen Umgangs verliert, haftet das Hotel nicht.
4.
Bei Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen, die das Hotel
für den Kunden von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf
Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
5.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Erledigung sind ausgeschlossen.
IX. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen des Vertrages und sonstige Vereinbarungen, die nicht schriftlich
festgehalten sind und vom Schriftlichen abweichen, sind von beiden Parteien
schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist,
soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am
Sitz des Hotels vereinbart.
4.
Es gilt das deutsche Recht.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stud.Iur. Ali
Zahad |